15. Dezember 2021
Das von der INTHEGA betreute Förderprogramm des Bundes NEUSTART KULTUR II – “Theater in Bewegung” kann nun starten. Förderanträge können im Zeitraum vom 15.02.2022 bis zum 31.03.2022 über das Online-Antragsformular der INTHEGA eingereicht werden. Alle eingegangenen Anträge werden nach Ablauf der Frist bearbeitet. Die Fördergrundsätze und weitere Informationen zu Antragstellung und Förderprogramm finden Sie auf der Webseite der INTHEGA.
Die INTHEGA schreibt zur neuen Förderrunde:
"Gefördert wird die Durchführung von Gastspielen im Geltungszeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2022. Förderfähig sind bis zu maximal 50% der Gastspielkosten (Honorare, Hotel-/Übernachtungskosten, Reisekosten, Technikanmietungen). Darüber hinaus werden Maßnahmen zur Publikumsrückgewinnung (anteilig maximal 20% der Fördersumme) gefördert."
!! Beachten Sie bitte unbedingt, dass bis zu 50% der Gastspielkosten gefördert werden können und auf diese 50% keine Garantie besteht. Je nach Antragsvolumen kann die Förderung auch (deutlich) geringer ausfallen. !!
Für ihre Mitglieder bietet die INTHEGA Informationsveranstaltungen zu NEUSTART KULTUR II - "Theater in Bewegung" an, über die sie rechtzeitig separat informieren wird.
Theater in Bewegung ist Teil des Rettungs- und Zukunftsprogramms NEUSTART KULTUR der Bundesregierung.