NEUSTART KULTUR II - Theater in Bewegung: Antragstellung bis 31. März

15. Dezember 2021

 

Das von der INTHEGA betreute Förderprogramm des Bundes NEUSTART KULTUR II – “Theater in Bewegung” kann nun starten. Förderanträge können im Zeitraum vom 15.02.2022 bis zum 31.03.2022 über das Online-Antragsformular der INTHEGA eingereicht werden. Alle eingegangenen Anträge werden nach Ab­lauf der Frist bearbeitet. Die Fördergrundsätze und weitere Informationen zu Antragstellung und Förderprogramm finden Sie auf der Webseite der INTHEGA.

 

Die INTHEGA schreibt zur neuen Förderrunde:

"Gefördert wird die Durchführung von Gastspielen im Geltungszeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2022. Förderfähig sind bis zu maximal 50% der Gastspielkosten (Honorare, Hotel-/Übernachtungskosten, Reisekosten, Technikanmietungen). Darüber hinaus werden Maßnahmen zur Publikumsrü­ckgewinnung (anteilig maximal 20% der Fördersum­me) ge­fördert."

 

!! Beachten Sie bitte unbedingt, dass bis zu 50% der Gastspielkosten gefördert werden können und auf diese 50% keine Garantie besteht. Je nach Antragsvolumen kann die Förderung auch (deutlich) geringer ausfallen. !!

 

Für ihre Mitglieder bietet die INTHEGA Informationsveranstaltungen zu NEUSTART KULTUR II - "Theater in Bewegung" an, über die sie rechtzeitig separat informieren wird.

 

Theater in Bewegung ist Teil des Rettungs- und Zukunftsprogramms NEUSTART KULTUR der Bundesregierung.