Förderung Junges Theater

Kultursekretariat NRW Gütersloh

Das Kultursekretariat NRW Gütersloh fördert Projekte seiner Mitgliedsstädte aus den unterschiedlichsten Kunst- und Kultursparten:

 

Junges Theater

Jugendliche sind ein forderndes und sensibles Publikum. Sie merken schnell, wenn es auf der Bühne anbiedernd oder didaktisch wird. Umso mehr begrüßen sie es, wenn sie als anspruchsvolle Partner*innen ernst genommen werden. Mit großer Sorgfalt wählt die Projektgruppe für jede Spielzeit vier bis sieben Inszenierungen aus, die durch Intensität, künstlerische Qualität und Nähe zum jungen Publikum bestechen. Mit Zuschüssen zum Honorar in Höhe von bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten unterstützt das Kultursekretariat die Gastspiele der ausgewählten Produktionen. Nähere Informationen und die aktuell geförderten Stücke finden Sie hier.

 

(D)ein Ding

Die Förderreihe „(D)ein Ding“ steht für ein experimentelles Spielfeld, um innovative künstlerische Formate für und mit Jugendliche(n) ab 14 Jahren und junge Erwachsene zu erproben. Jugendbeteiligung wird hier großgeschrieben: Sie sind in einer Initiative, einer Einrichtung oder einem Verein in einer unserer Mitgliedsstädte aktiv und möchten mit neuen Formaten und Projekten experimentieren, mit Jugendlichen zusammenarbeiten und sie zum Ausgangspunkt des kulturellen Schaffens machen? Dann möchten wir Sie ermuntern, sich mit Ihrer Projektidee für eine Förderung in Höhe von bis zu 2.000 Euro (erforderlicher Eigenanteil: max. 20% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben) zu bewerben. Weitere Informationen finden Sie hier.

Der Bewerbungsschluss für eine Teilnahme im Jahr 2023 ist der 31. Januar 2023.

 

Kulturstrolche

Keine andere Einrichtung erreicht so viele junge Menschen wie die Schule. Das Projekt „Kulturstrolche“ setzt seit über zehn Jahren genau hier an: Es bringt wichtige Akteur*innen und Partner*innen zusammen, um ein starkes und nachhaltiges Netzwerk aus Grundschulen, Kultureinrichtungen und lokalen Künstler*innen zu bilden. Teilnehmende Grundschüler*innen erhalten so früh Zugang zu den verschiedenen Kunstsparten Theater, Musik, Literatur, Medien, Geschichte, Kunst und Tanz sowie die Möglichkeit, die kulturelle Vielfalt ihrer eigenen Stadt zu entdecken. Weitere Informationen rund um die Kulturstrolche und Ihre Ansprechpartner*innen in den Kultursekretariaten Gütersloh und Wuppertal finden Sie hier.

Achtung: Im Jahr 2023 werden für das Projekt Kulturstrolche zusätzliche Fördergelder bereitgestellt, um konkrete Maßnahmen im Bereich Diversität umzusetzen. Die Ergänzungsmittel können beispielsweise genutzt werden, um Qualifizierungsangebote im Bereich Diversität wahrzunehmen oder um eine externe Beratung durch Fachexpert*innen bei der Weiterentwicklung Ihres Kulturstrolche-Programms hinzuzuziehen. Die Frist zur Beantragung dieser Ergänzungsmittel ist der 31. Juli 2023. Die Ausschreibung mit allen Infos finden Sie hier.

 

 

Projektpreis Kulturelle Bildung

Ausgezeichnete Kooperationskonzepte in der Kulturellen Bildung. Mit diesem noch jungen Preis der NRW-Landesregierung sollen "herausragende Kooperationsprojekte und -profile" geehrt werden, beispielsweise zwischen Schulen oder Jugendeinrichtungen und qualifizierten Künstler*innen. Eine solche Kooperation muss langfristig angelegt sein und die beteiligten Kinder und Jugendlichen aktiv in den Gestaltungsprozess mit einbeziehen. Ausgezeichnet werden drei Projekte bzw. deren Träger, Einrichtungen, Initiativen oder Vereine mit jeweils 20.000€ in den Kategorien Schule, Jugendarbeit und Kultur; die Verleihung weiterer Auszeichnungen mit jeweils 5.000€ Preisgeld ist möglich. Die erste Verleihung dieses neuen Landespreises fand am 17. März 2022 im Rheinischen Landestheater Neuss statt. Ende November 2022 ist die neue Ausschreibung gestartet; die Bewerbungsfrist läuft noch bis zum 29. Januar 2023. Eine Bewerbung ist ausschließlich online möglich; das entsprechende Formular und weitere Informationen finden Sie hier.

Ins Leben gerufen haben die neue Auszeichnung das Ministerium für Kultur und Wissenschaft, das Ministerium für Schule und Bildung und das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen.

 

 

Bildungspartner NRW Bühne und Schule

Seit 2005 fördert Bildungspartner NRW die Zusammenarbeit von Schulen mit kommunalen Bildungs- und Kultureinrichtungen. In allen Lernbereichen sollen außerschulische Partner den Fachunterricht bereichern.

 

 

 

 

Kulturrucksack NRW

Das Land Nordrhein-Westfalen hat das Landesprogramm Kulturrucksack gemeinsam mit Kommunen und Kultureinrichtungen auf den Weg gebracht. Ziel ist es, allen Kindern und Jugendlichen zwischen zehn und 14 Jahren kostenlose oder deutlich kostenreduzierte kulturelle Angebote zu eröffnen.

 

 

 

 

 

 

Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung

Durch die außerschulische, freiwillige Beschäftigung mit kulturellen Inhalten und Begegnung mit Kulturschaffenden sollen sich gerade für bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche neue Zugänge zur Bildung eröffnen. Mit den Bündnissen für Bildung formieren sich lokale Netzwerke von Akteur*innen der Kultur-, Bildungs- und Jugendarbeit mit dem Ziel, vor Ort dauerhaft Unterstützungs- bzw. Bildungsangebote zu etablieren.

 

Das Bundesprogramm vergibt Fördermittel nicht direkt an die Projekte, sondern an sogenannte 29 Programmpartner mit verschiedenen Förderschwerpunkten. Diese leiten die Fördermittel an die lokalen Bündnisse vor Ort weiter. Der Bereich Theater wird insbesondere von den folgenden Programmpartnern gefördert:

 

GLOBAL VILLAGE KIDS im Ländlichen Raum

"Mit dem Programm GLOBAL VILLAGE KIDS im Ländlichen Raum sollen Projektvorhaben befördert werden, die Kinder und Jugendliche zwischen 3 – 18 Jahren, insbesondere in sozialen, finanziellen oder bildungsbezogenen Risikolagen, Kinder und Jugendliche mit Behinderungen, sowie Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrung adressieren. Gesucht werden künstlerische Vorhaben, die in ihrer Herangehensweise in den unterschiedlichen Genres und Sparten der freien darstellenden Künste neue und altersgerechte Zugänge zu Kunst und Kultur ermöglichen und dabei sowohl lokalspezifische als auch globale Themen in den Fokus setzen. Mit dem Programmschwerpunkt soll die kulturelle Grundversorgung von Kindern und Jugendlichen in Ländlichen Räumen unterstützt und ausgebaut werden. [...] Gefördert werden format- und je nach Projektlaufzeit ergebnisoffene künstlerische (auch hybride, analoge und digitale) Vorhaben, sowie künstlerisch-partizipative Arbeitsansätze mit Kindern und Jugendlichen zwischen 3 – 18 Jahren in Risikolagen in kurz-, mittel- und langfristigen Projektlaufzeiten, die von einem Bündnis aus mindestens 3 Partner*innen aus Kunst/Kultur, Bildung und Gesellschaft durchgeführt werden. [...] Antragsberechtigt aus dem Bündnis sind: Akteur*innen aller Genres und Sparten der Freien Darstellenden Künste (u.a. Performance, Schauspiel, Tanz, Musiktheater, Figuren- und Objekttheater, Theater im öffentlichen Raum, Zeitgenössischer Zirkus, Digitale Darstellende Künste). Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt. Schulen und Kitas sind nicht antragsberechtigt, können aber Bündnispartner*innen sein. Die anderen Bündnispartner*innen bringen Eigenleistungen ein. [...] Die Antragsumme beträgt mindestens 5.000 € und maximal 150.000 €."

[Auszug der Webseite des Fonds Darstellende Künste. Diese und weiterführende Informationen zu Förderung und Antragstellung finden Sie hier.]

Aktuelle Antragsfrist: 1. Mai 2023

 

 

Landeszentrale für politische Bildung

„Demokratie leben“ ist Motto der Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen. Mit Veranstaltungen, Büchern und digitalen Medien, aber auch mit Fördermitteln unterstützt die Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen Bürger*innen, demokratische Institutionen, Mahn- und Gedenkstätten u. a. bei dem Prozess Demokratie zu leben.