Förderung Junges Theater

Kultursekretariat NRW Gütersloh

Das Kultursekretariat NRW Gütersloh fördert Projekte seiner Mitgliedsstädte aus den unterschiedlichsten Kunst- und Kultursparten:

 

Junges Theater

Jugendliche sind ein forderndes und sensibles Publikum. Sie merken schnell, wenn es auf der Bühne anbiedernd oder didaktisch wird. Umso mehr begrüßen sie es, wenn sie als anspruchsvolle Partner*innen ernst genommen werden. Mit großer Sorgfalt wählt die Projektgruppe für jede Spielzeit vier bis sieben Inszenierungen aus, die durch Intensität, künstlerische Qualität und Nähe zum jungen Publikum bestechen. Mit Zuschüssen zum Honorar in Höhe von bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten unterstützt das Kultursekretariat die Gastspiele der ausgewählten Produktionen. Nähere Informationen und die aktuell geförderten Stücke finden Sie hier.

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(D)ein Ding

Die Förderreihe „(D)ein Ding“ steht für ein experimentelles Spielfeld, um innovative künstlerische Formate für und mit Jugendliche(n) ab 14 Jahren und junge Erwachsene zu erproben. Jugendbeteiligung wird hier großgeschrieben: Sie sind in einer Initiative, einer Einrichtung oder einem Verein in einer unserer Mitgliedsstädte aktiv und möchten mit neuen Formaten und Projekten experimentieren, mit Jugendlichen zusammenarbeiten und sie zum Ausgangspunkt des kulturellen Schaffens machen? Dann möchten wir Sie ermuntern, sich mit Ihrer Projektidee für eine Förderung in Höhe von bis zu 2.000 Euro (erforderlicher Eigenanteil: max. 20% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben) zu bewerben. Weitere Informationen finden Sie hier.

Der Bewerbungsschluss für eine Teilnahme im Jahr 2024 war der 31. Januar 2024.

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Durchdrehen!

Im Förderprogramm „Durchdrehen!“ steht der zeitgenössische Tanz für Menschen ab 10 Jahren im Fokus. Im zweijährlichen Rhythmus fördert das Kultursekretariat NRW Gütersloh tanzkünstlerische Bildungsprojekte, macht diese sichtbar und eröffnet den Austausch mit Projektgruppen anderer Kommunen in ganz NRW. Tanz zu erleben, sich selbst tänzerisch zu erfahren und auszudrücken – ob auf der Bühne oder im Proberaum – ist das Herzstück der „Durchdrehen“-Projekte. Mitgliedsstädte, die sich ab Sommer 2024 bis Sommer 2025 mit Projektgruppen beteiligen möchten, können sich bis 31. März 2024 über das bereitgestellte Online-Formular bewerben.

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Kulturstrolche

Keine andere Einrichtung erreicht so viele junge Menschen wie die Schule. Das Projekt „Kulturstrolche“ setzt seit über zehn Jahren genau hier an: Es bringt wichtige Akteur*innen und Partner*innen zusammen, um ein starkes und nachhaltiges Netzwerk aus Grundschulen, Kultureinrichtungen und lokalen Künstler*innen zu bilden. Teilnehmende Grundschüler*innen erhalten so früh Zugang zu den verschiedenen Kunstsparten Theater, Musik, Literatur, Medien, Geschichte, Kunst und Tanz sowie die Möglichkeit, die kulturelle Vielfalt ihrer eigenen Stadt zu entdecken. Weitere Informationen rund um die Kulturstrolche und Ihre Ansprechpartner*innen in den Kultursekretariaten Gütersloh und Wuppertal finden Sie hier.

 

Ausschreibung Ergänzungsmittel Diversität: Das Kultursekretariat NRW Gütersloh schreibt aktuell zusätzliche Mittel für Kulturstrolche-Projektleitungen in seinen Mitgliedsstädten aus. Diese Fördergelder sind dazu bestimmt, bestehende Barrieren in den Kulturstrolche-Angeboten nach und nach abzubauen und "die Angebote in Hinblick auf die kooperierenden Kulturpartner*innen, ihre inhaltliche und methodische Gestaltung sowie die Teilhabemöglichkeiten der Schüler*innen diverser und diversitätssensibler zu gestalten." Die Antragstellung ist bis 31. Juli 2024 möglich. Alle Infos und den Ausschreibungstext finden Sie hier.

 

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Handreichung Kulturelle Bildung

Hierbei handelt es sich um ein Tool, das die Arbeitsstelle Kulturelle Bildung NRW gemeinsam mit dem Schulministerium NRW und QUA-LiS NRW herausgegeben hat. Die Handreichung basiert auf dem Referenzrahmen Schulqualität NRW und möchte eine Hilfestellung sein für Schulen, die sich verstärkt dem Thema kulturelle Bildung widmen möchten. Die Handreichung ist hier online einsehbar. Nähere Informationen zum Tätigkeitsbereich der Arbeitsstelle Kulturelle Bildung NRW, Unterstützungsangebote und Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier

 

 

NRW Preis Kulturelle Bildung

Ausgezeichnete Kooperationskonzepte in der Kulturellen Bildung. Mit diesem noch jungen Preis der NRW-Landesregierung sollen "herausragende Kooperationsprojekte und -profile" geehrt werden, beispielsweise zwischen Schulen oder Jugendeinrichtungen und qualifizierten Künstler*innen. Eine solche Kooperation muss langfristig angelegt sein und die beteiligten Kinder und Jugendlichen aktiv in den Gestaltungsprozess mit einbeziehen. Ausgezeichnet werden drei Projekte bzw. deren Träger, Einrichtungen, Initiativen oder Vereine mit jeweils 20.000€ in den Kategorien Schule, Jugendarbeit und Kultur; die Verleihung weiterer Auszeichnungen mit jeweils 5.000€ Preisgeld ist möglich. Die erste Verleihung dieses neuen Landespreises fand am 17. März 2022 im Rheinischen Landestheater Neuss statt. Die letzte Bewerbungsphase ist im September 2023 gestartet; die Bewerbungsfrist endete am 26. Januar 2024. Eine Bewerbung ist ausschließlich online möglich; das entsprechende Formular und weitere Informationen finden Sie hier.

Ins Leben gerufen haben die neue Auszeichnung das Ministerium für Kultur und Wissenschaft, das Ministerium für Schule und Bildung und das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen.

 

 

Bildungspartner NRW Bühne und Schule

Seit 2005 fördert Bildungspartner NRW die Zusammenarbeit von Schulen mit kommunalen Bildungs- und Kultureinrichtungen. In allen Lernbereichen sollen außerschulische Partner den Fachunterricht bereichern.

 

 

 

 

Kulturrucksack NRW

Das Land Nordrhein-Westfalen hat das Landesprogramm Kulturrucksack gemeinsam mit Kommunen und Kultureinrichtungen auf den Weg gebracht. Ziel ist es, allen Kindern und Jugendlichen zwischen zehn und 14 Jahren kostenlose oder deutlich kostenreduzierte kulturelle Angebote zu eröffnen.

 

 

 

 

 

 

Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung

Durch die außerschulische, freiwillige Beschäftigung mit kulturellen Inhalten und Begegnung mit Kulturschaffenden sollen sich gerade für bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche neue Zugänge zur Bildung eröffnen. Mit den Bündnissen für Bildung formieren sich lokale Netzwerke von Akteur*innen der Kultur-, Bildungs- und Jugendarbeit mit dem Ziel, vor Ort dauerhaft Unterstützungs- bzw. Bildungsangebote zu etablieren.

 

Das Bundesprogramm vergibt Fördermittel nicht direkt an die Projekte, sondern an sogenannte 29 Programmpartner mit verschiedenen Förderschwerpunkten. Diese leiten die Fördermittel an die lokalen Bündnisse vor Ort weiter. Der Bereich Theater wird insbesondere von den folgenden Programmpartnern gefördert:

 

K²-Beratung - Programm zur Unterstützung von Kommunen beim Aufbau und der Absicherung von kulturellen Bildungsnetzwerken

Bei diesem Programm handelt es sich um ein Beratungsprogramm zur Unterstützung von Kommunen beim Aufbau und der Absicherung von kulturellen Bildungsnetzwerken. 36 Kommunen erhalten die Möglichkeit einer professionellen Beratung mit dem Ziel der Stärkung der Kulturellen Bildung und Vernetzung in der Kommune. Verantwortlich ist die Bundesakademie für Kulturelle Bildung Wolfenbüttel, die dieses Projekt in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Städtetag durchführt. K²-Beratung ist Teil der fachlichen Begleitstruktur des bundesweiten Förderprogramms Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung. Es sind aktuell noch Restplätze an interessierte Kommunen zu vergeben. Nähere Informationen zum Programm und den Kontakt finden Sie hier.

Als Dokumentation zum Projekt ist der Prozessleitfaden Netzwerke(n) für kulturelle Teilhabe erschienen. Sie können das PDF hier kostenfrei herunterladen.

 

 

Landeszentrale für politische Bildung

„Demokratie leben“ ist Motto der Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen. Mit Veranstaltungen, Büchern und digitalen Medien, aber auch mit Fördermitteln unterstützt die Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen Bürger*innen, demokratische Institutionen, Mahn- und Gedenkstätten u. a. bei dem Prozess Demokratie zu leben.