REGIONALES
K²-Beratung - Programm zur Unterstützung von Kommunen beim Aufbau und der Absicherung von kulturellen Bildungsnetzwerken
Bei diesem Programm handelt es sich um ein Beratungsprogramm zur Unterstützung von Kommunen beim Aufbau und der Absicherung von kulturellen Bildungsnetzwerken. 36 Kommunen erhalten die Möglichkeit einer professionellen Beratung mit dem Ziel der Stärkung der Kulturellen Bildung und Vernetzung in der Kommune. Verantwortlich ist die Bundesakademie für Kulturelle Bildung Wolfenbüttel, die dieses Projekt in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Städtetag d...
TEILHABE
Digitale Teilhabe für alle - Förderaktion der Aktion Mensch
Diese Förderung zielt auf eine verbesserte digitale Teilhabe für Menschen mit Behinderung, Kinder und Jugendliche, sowie Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten. Gefördert werden können bspw. Kosten für den Einsatz von Medienpädagog*innen, Materialien in leichter Sprache oder der Einsatz von Gebärdensprachdolmetscher*innen. Der maximale Zuschuss beträgt 20.000 Euro; Eigenmittel sind nicht nötig. Die Antragsfrist ist am 31. Dezember 2024 abgelaufen. Alle Infos finden Sie hier.
Förd...
TANZ
NPN – Nationales Performance Netz
Das Nationale Performance Netz ist ein Förderprogramm, dessen Ziel der Austausch und die Verbreitung von zeitgenössischem Tanz und Theater innerhalb Deutschlands ist. Hiermit sollen Anreize für eine stärkere (inter)nationale Rotation existierender und neuer Produktionen geschaffen werden. Im Rahmen dessen können Gastspiele zeitgenössischer Tanz- und Theaterproduktionen innerhalb Deutschlands gefördert werden.
TANZLAND
TANZLAND ist eine Initiative der Kulturstiftung des Bundes in der Projektträgerschaft des Dachverb...
INNOVATION
#ARTinprogress - Kultursekretatriat NRW Gütersloh
Mit der Neuauflage des Förderprogramms "#ARTinprogress" (ehem. "#nrwzeigtkultur") will das Kultursekretariat NRW der digitalen Transformation und der Relevanz von digitalen Prozessen und Ideen in der Kulturszene Rechnung tragen. Unterstützt werden "Projekte, die innovative digitale Wege beschreiten, um Kunst- und Kulturformate neu zu denken. Dabei wird ein Hauptaugenmerk auf Formate gesetzt, die eine Interaktion mit dem Publikum ermöglichen – vor Ort und/oder digital". Bewerben können sich hierbei private und öffentl...
K²-Beratung - Programm zur Unterstützung von Kommunen beim Aufbau und der Absicherung von kulturellen Bildungsnetzwerken
Bei diesem Programm handelt es sich um ein Beratungsprogramm zur Unterstützung von Kommunen beim Aufbau und der Absicherung von kulturellen Bildungsnetzwerken. 36 Kommunen erhalten die Möglichkeit einer professionellen Beratung mit dem Ziel der Stärkung der Kulturellen Bildung und Vernetzung in der Kommune. Verantwortlich ist die Bundesakademie für Kulturelle Bildung Wolfenbüttel, die dieses Projekt in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Städtetag durchführt. K²-Beratung ist Teil der fachlichen Begleitstruktur des bundesweiten Förderprogramms Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung. Nähere Informationen zum Programm finden Sie hier. Bewerbungsschluss war der 20. Juli 2023.
Das Regionale Kultur Programm NRW
Diese Projektförderung unterstützt Kunst und Kultur in den zehn Kulturregionen des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Fokus liegt dabei insbesondere auf Kooperations- und Netzwerkprojekten. Ansprechpartner für Fragen zur Förderung sind die jeweiligen regionalen Kulturbüros. Die wichtigsten Punkte der Projektförderung auf einen Blick:
Der Fördersatz liegt bei maximal 50%.
Antragsberechtigt sind Kreise und Kommunen, Kultureinrichtungen jeglicher Größe, Vereine oder auch Einzelpersonen.
Ergänzend gibt es die Möglichkeit, Mittel für barrierefreie Angebote zu beantragen.
Die Frist für die Einreichung von Förderanträgen ist der 30. September jeden Jahres.
Weitere Infos und die Ansprechpartner*innen in den Kulturbüros finden Sie hier.
REGIONALEN
Die REGIONALEN sind Strukturfördermaßnahmen für ausgewählte Regionen in den Bereichen Stadt, Landschaft, Kultur und Wirtschaft. Den Gemeinden, Städten und Kreisen bietet die Landesregierung Nordrhein-Westfalen alle drei Jahre die Möglichkeit, wegweisende und gemeinsame Projekte durchzuführen.
LWL-Kulturfonds / Regionale Kulturförderung
Der LWL möchte mit seinem Kulturfonds Kulturprojekte und Publikationen in Westfalen-Lippe fördern. Anwendung findet der Fonds daher in folgenden Bereichen: Bildende Kunst, Musik, Heimatpflege, Literatur, Theater, Film und landeskundliche Forschung (vornehmlich Wissenschaft). Neben der Qualität sind der Bezug zu Westfalen sowie die nach Möglichkeit überörtliche Relevanz der eingereichten Projekte ausschlaggebend. Bewerben können sich u.a. Verbände, eingetragene Vereine, gemeinnützige Gesellschaften und Einrichtungen der Mitgliedskörperschaften des LWL bzw. der ihnen angeschlossenen Städte und Gemeinden. Eine Antragstellung ist ganzjährig möglich. Nähere Informationen, Ansprechpartner*innen sowie die Antragsformulare finden Sie hier.
1.250 Jahre Westfalen - Förderschwerpunkt für 2025 (LWL-Kulturstiftung)
Im Jahr 775 wurden die Westfalen in einem Bericht der fränkischen Reichsannalen erstmals erwähnt. Daher darf die Region 2025 bereits ihr 1.250jähriges Bestehen feiern. Für ihre Förderung setzt die Kulturstiftung des LWL einen entsprechenden Schwerpunkt: "Chancen auf Förderung haben innovative Kulturprojekte, die sich insbesondere mit heutigen und künftigen Diskursen zu einer regionalen Identität in einer globalen Gesellschaft auseinandersetzen. Kulturschaffenden wird eine vorherige Beratung angeboten, für die bereits jetzt Termine vergeben werden." (Auszug aus der Webseite zum Förderschwerpunkt) Die konkreten Förderkriterien der Kulturstiftung und die Modalitäten der Antragstellung können Sie hier einsehen. Frist für die Antragstellung im Förderschwerpunkt war der 29. Februar 2024.
Struktur- und Dorfentwicklung
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen stellt Fördergelder bereit, die zur Sicherung und Weiterentwicklung von "ländlichen Räume[n] als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume" dienen sollen. Die Förderung erfolgt ausschließlich innerhalb der Gebietskulisse Ländlicher Raum Nordrhein-Westfalens in Orten/Ortsteilen mit maximal 10.000 Einwohner*innen. Förderfähig sind beispielsweise Mehrfunktionshäuser oder Maßnahmen zur Schaffung und Erhaltung von Freizeiteinrichtungen. Alle Informationen zum Förderverfahren und die Gebietskulisse Ländlicher Raum können Sie hier einsehen. Die Antragsfrist in diesem Jahr läuft vom 01. Februar bis zum 15. April 2025.
Dritte Orte
Mit dem Förderprogramm Dritte Orte – Häuser für Kultur und Begegnung in ländlichen Räumen sollen sowohl die Entwicklung neuer konzeptioneller Ansätze für die kulturelle Infrastruktur im ländlichen Raum als auch deren Umsetzung gefördert werden. Dritte Orte sind Plätze des Zusammentreffens und bieten Menschen die Möglichkeit der Begegnung mit Kunst und Kultur in ländlichen Räumen. Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW fördert die Konzeptentwicklung und -umsetzung für solche Orte der Begegnung.
Heimat-Scheck
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW fördert das Engagement von Vereinen, Organisationen und Initiativen, mit dem sie die lokale und regionale Gemeinschaft und damit Heimat stärken. Jedes Jahr sollen so 1.000 Projekte mit jeweils 2.000 Euro unterstützt werden. Um besonders ehrenamtliche Antragsteller*innen zu entlasten, sind Antrag und Verwendungsnachweis auf ein Minimum reduziert. Anträge sind laufend bis spätestens Mitte Oktober für das jeweilige Kalenderjahr möglich.Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.
TRAFO – Modelle für Kultur im Wandel
Mit TRAFO hat die Kulturstiftung des Bundes 2015 ein bundesweites Programm ins Leben gerufen, das ländliche Regionen dabei unterstützt, ihre Kulturinstitutionen für neue Aufgaben zu öffnen. Zwar ist die Auswahl der Regionen, die gefördert werden, bereits getroffen, doch ist ein zweites wesentliches Ziel des Programms, die gemachten Erfahrungen an Dritte weiterzugeben. Aus diesem Grund veranstaltet TRAFO kulturpolitische Nachmittage in den beteiligten Regionen, überregionale Workshops und bundesweite Kongresse.
Der Name TRAFO steht für Transformation. Das Programm will dazu beitragen, die Bedeutung der Kultur in der öffentlichen Wahrnehmung und die kulturpolitischen Strukturen in den Kommunen und Landkreisen dauerhaft zu stärken.
Aller.Land - zusammen gestalten. Strukturen stärken
Bei diesem neuen Förderprogramm handelt es sich um ein gemeinsames Projekt von Kulturstaatsministerin Claudia Roth, Bundesminister Cem Özdemir und Bundesministerin Nancy Faeser mit der Kulturstiftung des Bundes. Das interministeriell abgestimmte Programm nimmt Kultur(angebote) in ländlichen und strukturschwachen Gebieten in den Fokus. Knapp 70 Millionen Euro stellt der Bund dafür zur Verfügung. Mit einer Laufzeit von 2023 bis 2030 ist das Förderprogramm Aller.Land - zusammen gestalten. Strukturen stärken langfristig ausgerichtet. (Stand Dezember 2022)
Der Förderfonds Interkultur Ruhr unterstützt künstlerische, soziokulturelle und interdisziplinäre Vorhaben für ein bereicherndes interkulturelles Zusammenleben im Ruhrgebiet. 2025 werden erneut künstlerische und kulturelle Produktionen gefördert, die sich für die Zusammenarbeit unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen einsetzen. Der Regionalverband Ruhr unterstützt Vorhaben, welche die Potentiale kultureller Diversität sichtbar und erlebbar machen, an einer solidarischen Gesellschaft arbeiten und dabei Kooperationen auf Augenhöhe ermöglichen. Der Förderfonds Interkultur Ruhr richtet sich an alle Sparten und Bereiche der Kunst und des Kulturschaffens sowie der kulturellen Bildung und der Soziokultur. Förderberechtigt sind kommunale und freie Kulturinstitutionen, Vereine, Verbände, Kulturträger und freie Künstler*innen, die einen Beitrag zum interkulturellen Leben in der Metropole Ruhr leisten. Die Antragsfrist läuft vom 6. Dezember 2024 bis zum 30. Januar 2025 (24:00 Uhr). Weitere Informationen zum Förderfonds finden Sie hier.
LOKAL Programm für Kultur und Engagement
Das Programm LOKAL – Programm für Kultur und Engagement unterstützt kulturelle Initiativen in kleineren Städten. Getragen von der Kulturstiftung des Bundes, der Bundeszentrale für politische Bildung/bpb und der European Cultural Foundation, richtet es sich an Kulturakteur*innen in Städten und Gemeinden mit unter 100.000 Einwohner*innen. Bewerben können sich Einrichtungen wie Theater, Bibliotheken, Kulturvereine, Initiativen oder soziokulturelle Zentren, unabhängig davon, ob sie ein eigenes Haus besitzen. Voraussetzung ist ein bestehendes Kulturangebot sowie die Absicht, ein dauerhaftes Netzwerk vor Ort aufzubauen und kreative Projekte mit Beteiligung der Bevölkerung zu entwickeln.
Interessierte können an Online-Beratungen am 11. Dezember und 29. Januar teilnehmen. Bewerbungsschluss ist der 14. Februar 2025.
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Landesinitiative Europa-Schecks
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen möchte über die Europa-Schecks Projekte europäischen Engagements fördern, die sich "in vielfältiger Weise für die europäischen Werte in NRW einsetzen." Das können Projekte sein, die sich...
gegen Hass und antieuropäische Verschwörungstheorien richten
zwischen Generationen und europäischen Kulturen vermitteln
Menschen unterschiedlicher Herkunft zusammenbringen
Weitere Themenfelder und eine vollständige Liste der Förderkriterien können Sie hier einsehen. Ebenso gelangen Sie hier zum Antragsformular. Europa-Schecks können unter Berücksichtigung festgelegter Stichtage das ganze Jahr über beantragt werden. Die Europa-Schecks richten sich bspw. an außerschulische Bildungseinrichtungen, Kommunen und Vereine. Die Unterstützung der geförderten Projekte beträgt bis zu 25.000 Euro.
Teilhabe
TEILHABE
Digitale Teilhabe für alle - Förderaktion der Aktion Mensch
Diese Förderung zielt auf eine verbesserte digitale Teilhabe für Menschen mit Behinderung, Kinder und Jugendliche, sowie Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten. Gefördert werden können bspw. Kosten für den Einsatz von Medienpädagog*innen, Materialien in leichter Sprache oder der Einsatz von Gebärdensprachdolmetscher*innen. Der maximale Zuschuss beträgt 20.000 Euro; Eigenmittel sind nicht nötig. Die Antragsfrist ist am 31. Dezember 2024 abgelaufen. Alle Infos finden Sie hier.
Förderfonds Kulturelle Bildung im Alter
Das Kompetenzzentrum für Kulturelle Bildung im Alter und inklusive Kultur (kubia) fördert Kulturprojekte aller Sparten, die älteren Menschen kreative Aktivitäten und kulturelle Teilhabe ermöglichen. Bevorzugt gefördert werden Projekte, welche die Inklusion von älteren Menschen mit Behinderung fördern, zum intergenerationellen Dialog anregen oder ältere Migrant*innen ansprechen. Auch die gute Erreichbarkeit bzw. Nähe zum Wohnort gehört neben einer originellen künstlerischen Herangehensweise zu den Auswahlkriterien. Die Entscheidung über eine Förderung aus dem Fonds Kulturelle Bildung im Alter trifft eine Fachjury. Bewerben können sich Kulturschaffende mit Arbeitsschwerpunkt in Nordrhein-Westfalen, kommunale und freie Kulturinstitutionen sowie Einrichtungen der sozialen Altenarbeit, die in Zusammenarbeit mit Künstler*innen oder Kultureinrichtungen ein künstlerisches Projekt mit älteren Menschen in Nordrhein-Westfalen umsetzen wollen. Die Bewerbungsfrist für Projekte im darauffolgenden Kalenderjahr beginnt im Frühjahr und endet stets am 30. September. Weitere Information und das Bewerbungsformular finden Sie hier.
Förderschwerpunkt 2025: Geschlechterrollen in Bewegung
Inklusionsscheck NRW
Mit dem Inklusionsscheck NRW fördert das nordrhein-westfälische Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Projekte zur Verbesserung der Barrierefreiheit und Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Vereine, Initiativen und Organisationen können Gelder beispielsweise für die Anschaffung mobiler Rampen, den Einsatz von Gebärdendolmetscher*innen oder die Erstellung von Infomaterial in Leichter Sprache beantragen. Zur Verfügung stehen bis Jahresende 300 Schecks à 2.000 Euro. Die Antragsfrist für Projekte, die im laufenden Kalenderjahr abgeschlossen werden, ist abgelaufen. Neue Anträge können ab dem Frühjahr 2025 gestellt werden.
Der Diversitätsfonds NRW
Mit dem 2021 eingerichteten Diversitätsfonds möchte die Landesregierung eine größere Perspektivenvielfalt in der nordrhein-westfälischen Kunst- und Kulturszene ermöglichen. Der Fonds tritt an die Stelle des Programms Künste im interkulturellen Dialog und fügt diesem weitere Dimensionen der Diversität hinzu. Gefördert werden können bspw. Projekte von Kulturschaffenden, aber auch Kooperationen zwischen Kultureinrichtungen und unterrepräsentierten Künstler*innen. Insgesamt stehen für den Diversitätsfonds bis zu 1.000.000 € an Fördermitteln zur Verfügung (vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender Mittel durch den Haushaltsgesetzgeber). Die Antragsfrist für Bewerbungen für das Förderjahr 2025 ist bereits abgelaufen.
Publikum.Personal.Programm – Kultur divers und inklusiv (vormals "Neue Normalität")
Förderberechtigt für dieses Programm sind kommunal oder gemeinnützig getragene Kultureinrichtungen, die ihre Diversitätssensibilität stärken und erweitern möchten. Auch gemeinsame Anträge von zwei oder mehr Einrichtungen sind möglich. Künstlerische Projekte stehen in diesem Förderprogramm im Hintergrund; der Fokus liegt auf strukturellen Prozessen, bspw. in den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit oder Personal. Vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender Mittel durch den Haushaltsgesetzgeber stehen insgesamt bis zu 1.000.000 EUR für das Förderprogramm zur Verfügung. Das Programm ist zunächst für den Zeitraum Herbst 2024 bis Herbst 2026 angelegt. Die Bewerbungsfrist ist am 27. Mai 2024 abgelaufen. Weitere Informationen und Unterlagen finden Sie hier.
Tanz
TANZ
NPN – Nationales Performance Netz
Das Nationale Performance Netz ist ein Förderprogramm, dessen Ziel der Austausch und die Verbreitung von zeitgenössischem Tanz und Theater innerhalb Deutschlands ist. Hiermit sollen Anreize für eine stärkere (inter)nationale Rotation existierender und neuer Produktionen geschaffen werden. Im Rahmen dessen können Gastspiele zeitgenössischer Tanz- und Theaterproduktionen innerhalb Deutschlands gefördert werden.
TANZLAND
TANZLAND ist eine Initiative der Kulturstiftung des Bundes in der Projektträgerschaft des Dachverbandes Tanz Deutschland. Das Pilotprojekt setzt mit Gastspielkooperationen zwischen Programmtheatern und zeitgenössischen Tanzensembles einen neuen Akzent in der Tanzförderung. Die Sichtbarkeit des zeitgenössischen Tanzes soll auch jenseits der Zentren aufgebaut und gestärkt und damit die Bildung eines neuen Publikums in den Regionen langfristig ermöglicht werden. Die Förderrunden für den Zeitraum 2021 bis 2026 sind bereits gelaufen.
Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft fördert kommunale Theater, Theater in kommunaler Trägerschaft, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie überregional bedeutende Tanzensembles mit der Tanz- und Theaterförderung. Gefördert wird z.T. durch Betriebskostenzuschüsse, institutionelle oder Projektförderung. Die Anträge werden in den Dezernaten 48 der einzelnen Bezirksregierungen gestellt. Mehr Infos finden Sie hier.
Die Landesarbeitsgemeinschaft Tanz NRW fördert mit Mitteln des Kinder- und Jugendförderplans des Landes NRW partizipative Tanzprojekte für Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 21 Jahren. Dabei werden sowohl offene Angebote, als auch wöchentliche Kurse, Workshops oder beispielsweise Feriencamps berücksichtigt. Anträge können unter anderem allgemeinbildende Schulen (für außerunterrichtliche Projekte) stellen. Gefördert werden v.a. Honorar- und Sachkosten. Mehr Informationen finden Sie hier.
Innovation, Engagement & Ehrenamt
INNOVATION
#ARTinprogress - Kultursekretatriat NRW Gütersloh
Mit der Neuauflage des Förderprogramms "#ARTinprogress" (ehem. "#nrwzeigtkultur") will das Kultursekretariat NRW der digitalen Transformation und der Relevanz von digitalen Prozessen und Ideen in der Kulturszene Rechnung tragen. Unterstützt werden "Projekte, die innovative digitale Wege beschreiten, um Kunst- und Kulturformate neu zu denken. Dabei wird ein Hauptaugenmerk auf Formate gesetzt, die eine Interaktion mit dem Publikum ermöglichen – vor Ort und/oder digital". Bewerben können sich hierbei private und öffentliche Träger aus den Mitgliedsstädten des Kultursekretariats NRW Gütersloh. Die Zusammenarbeit mit Künstler*innen oder Kollektiven, die das Projekt leiten, ist erwünscht. Gefördert wird mit einem Maximalbetrag von 3.000 € (Eigenanteil: Kommunale Projektträger 20%, nicht-kommunale Projektträger 10%). Die Bewerbungsfrist endet am 15. März 2025. Weitere Informationen finden Sie hier.
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ENGAGEMENT & EHRENAMT
Ehrenamt gewinnen. Engagement binden. Zivilgesellschaft stärken.– Mikroförderprogramm für strukturschwache und ländliche Räume
Auch kleinere Förderbeträge können viel bewegen. Deshalb fördert die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt innovative Projekte zur Nachwuchsgewinnung sowie Engagement- und Ehrenamtsstrukturen mit bis zu 1.500 Euro. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf ehrenamtlich getragenen Organisationen in ländlichen und strukturschwachen Regionen. Eine Antragstellung für 2025 ist seit Anfang des Jahres wieder möglich.Weitere Informationen finden Sie hier.
Förderprogramm: 2.000 x 1.000 Euro für das Engagement
Die Landesregierung startete 2022 mit ersten Maßnahmen zur Umsetzung der Engagementstrategie. Hierzu gehört das Förderprogramm 2.000 x 1.000 Euro für das Engagement. Die neue Förderperiode 2024 steht unter dem Motto "Miteinander engagiert - Du+Wir=Eins. Nordrhein-Westfalen gegen Einsamkeit". Die Antragstellung war bis zum 1. November 2024 möglich. Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.
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