Weitere Förderungen

Das Regionale Kultur Programm NRW

Diese Projektförderung unterstützt Kunst und Kultur in den zehn Kulturregionen des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Fokus liegt dabei insbesondere auf Kooperations- und Netzwerkprojekten. Ansprechpartner für Fragen zur Förderung sind die jeweiligen regionalen Kulturbüros. Die wichtigsten Punkte der Projektförderung auf einen Blick:

 

  • Der Fördersatz liegt bei maximal 50%.
  • Antragsberechtigt sind Kreise und Kommunen, Kultureinrichtungen jeglicher Größe, Vereine oder auch Einzelpersonen.
  • Die Frist für die Einreichung von Förderanträgen ist der 30. September jeden Jahres.
  • Weitere Infos und die Ansprechpartner*innen in den Kulturbüros finden Sie hier.

 

 

 

 

 

REGIONALEN

Die REGIONALEN sind Strukturfördermaßnahmen für ausgewählte Regionen in den Bereichen Stadt, Landschaft, Kultur und Wirtschaft. Den Gemeinden, Städten und Kreisen bietet die Landesregierung Nordrhein-Westfalen alle drei Jahre die Möglichkeit, wegweisende und gemeinsame Projekte durchzuführen.

 

 

 

Dritte Orte

Mit dem Förderprogramm Dritte Orte – Häuser für Kultur und Begegnung in ländlichen Räumen sollen sowohl die Entwicklung neuer konzeptioneller Ansätze für die kulturelle Infrastruktur im ländlichen Raum als auch deren Umsetzung gefördert werden. Dritte Orte sind Plätze des Zusammentreffens und bieten Menschen die Möglichkeit der Begegnung mit Kunst und Kultur in ländlichen Räumen. Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW fördert die Konzeptentwicklung und -umsetzung für solche Orte der Begegnung.

 

 

 

 

 

Heimat-Scheck

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW fördert das Engagement von Vereinen, Organisationen und Initiativen, mit dem sie die lokale und regionale Gemeinschaft und damit Heimat stärken. Jedes Jahr sollen so 1.000 Projekte mit jeweils 2.000 Euro unterstützt werden. Um besonders ehrenamtliche Antragsteller*innen zu entlasten, sind Antrag und Verwendungsnachweis auf ein Minimum reduziert. Anträge sind laufend bis spätestens Mitte Oktober für das jeweilige Kalenderjahr möglich. Weitere Informationen zum Förderprogramm.

 

 

 

TRAFO – Modelle für Kultur im Wandel

Mit TRAFO hat die Kulturstiftung des Bundes 2015 ein bundesweites Programm ins Leben gerufen, das ländliche Regionen dabei unterstützt, ihre Kulturinstitutionen für neue Aufgaben zu öffnen. Zwar ist die Auswahl der Regionen, die gefördert werden, bereits getroffen, doch ist ein zweites wesentliches Ziel des Programms, die gemachten Erfahrungen an Dritte weiterzugeben. Aus diesem Grund veranstaltet TRAFO kulturpolitische Nachmittage in den beteiligten Regionen, überregionale Workshops und bundesweite Kongresse.

Der Name TRAFO steht für Transformation. Das Programm will dazu beitragen, die Bedeutung der Kultur in der öffentlichen Wahrnehmung und die kulturpolitischen Strukturen in den Kommunen und Landkreisen dauerhaft zu stärken.

 

 

Zusammen gestalten - Strukturen stärken (ab 2025)

Bei diesem neuen Förderprogramm handelt es sich um ein gemeinsames Projekt von Kulturstaatsministerin Claudia Roth, Bundesminister Cem Özdemir und Bundesministerin Nancy Faeser mit der Kulturstiftung des Bundes. Das interministeriell abgestimmte Programm nimmt Kultur(angebote) in ländlichen und strukturschwachen Gebieten in den Fokus. Knapp 70 Millionen Euro stellt der Bund dafür zur Verfügung. Mit einer Laufzeit von 2025 bis 2030 ist das Förderprogramm Zusammen gestalten - Strukturen stärken langfristig ausgerichtet. (Stand Dezember 2022)

 

 

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Förderfonds Interkultur Ruhr 2023

Der Förderfonds Interkultur Ruhr unterstützt künstlerische, soziokulturelle und interdisziplinäre Vorhaben für ein bereicherndes interkulturelles Zusammenleben im Ruhrgebiet. 2023 werden erneut künstlerische und kulturelle Produktionen gefördert, die sich für die Zusammenarbeit unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen einsetzen. Der Regionalverband Ruhr unterstützt Vorhaben, welche die Potentiale kultureller Diversität sichtbar und erlebbar machen, an einer solidarischen Gesellschaft arbeiten und dabei Kooperationen auf Augenhöhe ermöglichen. Der Förderfonds Interkultur Ruhr richtet sich an alle Sparten und Bereiche der Kunst und des Kulturschaffens sowie der kulturellen Bildung und der Soziokultur. Förderberechtigt sind kommunale und freie Kulturinstitutionen, Vereine, Verbände, Kulturträger und freie Künstler*innen, die einen Beitrag zum interkulturellen Leben in der Metropole Ruhr leisten. Förderanträge können seit dem 15.01.2023 jederzeit online eingereicht werden bis alle Mittel ausgeschöpft sind.

 

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Sonderprogramm: #Gastspiel NRW 2022

Mit dem Sonderprogramm #Gastspiel NRW 2022 fördert das nrw landesbuero tanz mit Mitteln des NRW-Ministeriums für Kultur und Wissenschaft bis zu vier Vorstellungen im Rahmen eines Gastspiels – innerhalb und außerhalb des Heimatortes in NRW. Antragsberechtigt sind Künstler*innen und Institutionen. 

Antragsfrist für Gastspiele, die im Zeitraum von Mai bis August 2023 durchgeführt werden: 1. bis 31. März 2023

Antragsfrist für Gastspiele, die im Zeitraum von September bis Dezember 2023 durchgeführt werden: 1. bis 30. Juni 2023

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

 

NPN – Nationales Performance Netz

Das Nationale Performance Netz ist ein Förderprogramm, dessen Ziel der Austausch und die Verbreitung von zeitgenössischem Tanz und Theater innerhalb Deutschlands ist. Hiermit sollen Anreize für eine stärkere (inter)nationale Rotation existierender und neuer Produktionen geschaffen werden. Im Rahmen dessen können Gastspiele zeitgenössischer Tanz- und Theaterproduktionen innerhalb Deutschlands gefördert werden.

 

 

TANZLAND

TANZLAND ist eine Initiative der Kulturstiftung des Bundes in der Projektträgerschaft des Dachverbandes Tanz Deutschland. Das Pilotprojekt setzt mit Gastspielkooperationen zwischen Programmtheatern und zeitgenössischen Tanzensembles einen neuen Akzent in der Tanzförderung. Die Sichtbarkeit des zeitgenössischen Tanzes soll auch jenseits der Zentren aufgebaut und gestärkt und damit die Bildung eines neuen Publikums in den Regionen langfristig ermöglicht werden.

 

Sonderförderprogramm: "Neue Stücke - Neue Verbindungen"

Das nrw landesbuero tanz und die Burg Hülshoff – Center for Literature förderten 2022 jeweils mit Mitteln des NRW-Ministeriums für Kultur und Wissenschaft Choreografie- oder Stückentwicklung im Tandem aus freien Choreograf*innen und Theatern aus NRW. Ziel war es, die künstlerische Arbeit wieder sichtbar zu machen. Die Antragsfrist ist abgelaufen.