REGIONALES
Das Regionale Kultur Programm NRW

Diese Projektförderung unterstützt Kunst und Kultur in den zehn Kulturregionen des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Fokus liegt dabei insbesondere auf Kooperations- und Netzwerkprojekten. Ansprechpartner für Fragen zur Förderung sind die jeweiligen regionalen Kulturbüros. Die wichtigsten Punkte der Projektförderung auf einen Blick:
- Der Fördersatz liegt bei maximal 50%.
- Antragsberechtigt sind Kreise und Kommunen, Kultureinrichtungen jeglicher Größe, Vereine oder auch Einzelpersonen.
- Ergänzend gibt es die Möglichkeit, Mittel für barrierefreie Angebote zu beantragen.
- Die Frist für die Einreichung von Förderanträgen ist der 30. September jeden Jahres.
- Weitere Infos und die Ansprechpartner*innen in den Kulturbüros finden Sie hier.
REGIONALEN
Die REGIONALEN sind Strukturfördermaßnahmen für ausgewählte Regionen in den Bereichen Stadt, Landschaft, Kultur und Wirtschaft. Den Gemeinden, Städten und Kreisen bietet die Landesregierung Nordrhein-Westfalen alle drei Jahre die Möglichkeit, wegweisende und gemeinsame Projekte durchzuführen.
LWL-Kulturfonds / Regionale Kulturförderung
Der LWL möchte mit seinem Kulturfonds Kulturprojekte und Publikationen in Westfalen-Lippe fördern. Anwendung findet der Fonds daher in folgenden Bereichen: Bildende Kunst, Musik, Heimatpflege, Literatur, Theater, Film und landeskundliche Forschung (vornehmlich Wissenschaft). Neben der Qualität sind der Bezug zu Westfalen sowie die nach Möglichkeit überörtliche Relevanz der eingereichten Projekte ausschlaggebend. Bewerben können sich u.a. Verbände, eingetragene Vereine, gemeinnützige Gesellschaften und Einrichtungen der Mitgliedskörperschaften des LWL bzw. der ihnen angeschlossenen Städte und Gemeinden. Eine Antragstellung ist ganzjährig möglich. Nähere Informationen, Ansprechpartner*innen sowie die Antragsformulare finden Sie hier.
1.250 Jahre Westfalen - Förderschwerpunkt für 2025 (LWL-Kulturstiftung)
Im Jahr 775 wurden die Westfalen in einem Bericht der fränkischen Reichsannalen erstmals erwähnt. Daher darf die Region 2025 bereits ihr 1.250-jähriges Bestehen feiern. Aktuell werden 44 Projekte mit einem Schwerpunkt auf Identität, Herkunft und Zugehörigkeit gefördert. Mehr Infos dazu finden Sie hier. Für das Projekt ist die Antragsfrist abgelaufen. Infos über weitere Förderungen der Kulturstiftung finden Sie hier.
Struktur- und Dorfentwicklung
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen stellt Fördergelder bereit, die zur Sicherung und Weiterentwicklung von "ländlichen Räume[n] als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume" dienen sollen. Die Förderung erfolgt ausschließlich innerhalb der Gebietskulisse Ländlicher Raum Nordrhein-Westfalens in Orten/Ortsteilen mit maximal 10.000 Einwohner*innen. Förderfähig sind beispielsweise Mehrfunktionshäuser oder Maßnahmen zur Schaffung und Erhaltung von Freizeiteinrichtungen. Alle Informationen zum Förderverfahren und die Gebietskulisse Ländlicher Raum können Sie hier einsehen. Die Antragsfrist in diesem Jahr läuft vom 01. Februar bis zum 15. April 2025.
Dritte Orte

Mit dem Förderprogramm Dritte Orte – Häuser für Kultur und Begegnung in ländlichen Räumen sollen sowohl die Entwicklung neuer konzeptioneller Ansätze für die kulturelle Infrastruktur im ländlichen Raum als auch deren Umsetzung gefördert werden. Dritte Orte sind Plätze des Zusammentreffens und bieten Menschen die Möglichkeit der Begegnung mit Kunst und Kultur in ländlichen Räumen. Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW fördert die Konzeptentwicklung und -umsetzung für solche Orte der Begegnung.
Heimat-Scheck

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW fördert das Engagement von Vereinen, Organisationen und Initiativen, mit dem sie die lokale und regionale Gemeinschaft und damit Heimat stärken. Jedes Jahr sollen so 1.000 Projekte mit jeweils 2.000 Euro unterstützt werden. Um besonders ehrenamtliche Antragsteller*innen zu entlasten, sind Antrag und Verwendungsnachweis auf ein Minimum reduziert. Anträge sind laufend bis spätestens Mitte Oktober für das jeweilige Kalenderjahr möglich. Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.
TRAFO – Modelle für Kultur im Wandel

Mit TRAFO hat die Kulturstiftung des Bundes 2015 ein bundesweites Programm ins Leben gerufen, das ländliche Regionen dabei unterstützt, ihre Kulturinstitutionen für neue Aufgaben zu öffnen. Zwar ist die Auswahl der Regionen, die gefördert werden, bereits getroffen, doch ist ein zweites wesentliches Ziel des Programms, die gemachten Erfahrungen an Dritte weiterzugeben. Aus diesem Grund veranstaltet TRAFO kulturpolitische Nachmittage in den beteiligten Regionen, überregionale Workshops und bundesweite Kongresse.
Der Name TRAFO steht für Transformation. Das Programm will dazu beitragen, die Bedeutung der Kultur in der öffentlichen Wahrnehmung und die kulturpolitischen Strukturen in den Kommunen und Landkreisen dauerhaft zu stärken.
Aller.Land - zusammen gestalten. Strukturen stärken
Bei diesem neuen Förderprogramm handelt es sich um ein gemeinsames Projekt von Kulturstaatsministerin Claudia Roth, Bundesminister Cem Özdemir und Bundesministerin Nancy Faeser mit der Kulturstiftung des Bundes. Das interministeriell abgestimmte Programm nimmt Kultur(angebote) in ländlichen und strukturschwachen Gebieten in den Fokus. Knapp 70 Millionen Euro stellt der Bund dafür zur Verfügung. Mit einer Laufzeit von 2023 bis 2030 ist das Förderprogramm Aller.Land - zusammen gestalten. Strukturen stärken langfristig ausgerichtet. (Stand Dezember 2022)
Hier geht es zur Webseite des Förderprogramms: https://allerland-programm.de/
Förderfonds Interkultur Ruhr
Der Förderfonds Interkultur Ruhr unterstützt künstlerische, soziokulturelle und interdisziplinäre Vorhaben für ein bereicherndes interkulturelles Zusammenleben im Ruhrgebiet. 2025 werden erneut künstlerische und kulturelle Produktionen gefördert, die sich für die Zusammenarbeit unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen einsetzen. Der Regionalverband Ruhr unterstützt Vorhaben, welche die Potentiale kultureller Diversität sichtbar und erlebbar machen, an einer solidarischen Gesellschaft arbeiten und dabei Kooperationen auf Augenhöhe ermöglichen. Der Förderfonds Interkultur Ruhr richtet sich an alle Sparten und Bereiche der Kunst und des Kulturschaffens sowie der kulturellen Bildung und der Soziokultur. Förderberechtigt sind kommunale und freie Kulturinstitutionen, Vereine, Verbände, Kulturträger und freie Künstler*innen, die einen Beitrag zum interkulturellen Leben in der Metropole Ruhr leisten. Die Antragsfrist läuft vom 6. Dezember 2024 bis zum 30. Januar 2025 (24:00 Uhr). Weitere Informationen zum Förderfonds finden Sie hier.
LOKAL Programm für Kultur und Engagement
Das Programm LOKAL – Programm für Kultur und Engagement unterstützt kulturelle Initiativen in kleineren Städten. Getragen von der Kulturstiftung des Bundes, der Bundeszentrale für politische Bildung/bpb und der European Cultural Foundation, richtet es sich an Kulturakteur*innen in Städten und Gemeinden mit unter 100.000 Einwohner*innen. Bewerben können sich Einrichtungen wie Theater, Bibliotheken, Kulturvereine, Initiativen oder soziokulturelle Zentren, unabhängig davon, ob sie ein eigenes Haus besitzen. Voraussetzung ist ein bestehendes Kulturangebot sowie die Absicht, ein dauerhaftes Netzwerk vor Ort aufzubauen und kreative Projekte mit Beteiligung der Bevölkerung zu entwickeln.
Interessierte können an Online-Beratungen am 11. Dezember und 29. Januar teilnehmen. Bewerbungsschluss ist der 14. Februar 2025.
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Landesinitiative Europa-Schecks
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen möchte über die Europa-Schecks Projekte europäischen Engagements fördern, die sich "in vielfältiger Weise für die europäischen Werte in NRW einsetzen." Das können Projekte sein, die sich...
- gegen Hass und antieuropäische Verschwörungstheorien richten
- zwischen Generationen und europäischen Kulturen vermitteln
- Menschen unterschiedlicher Herkunft zusammenbringen
Weitere Themenfelder und eine vollständige Liste der Förderkriterien können Sie hier einsehen. Ebenso gelangen Sie hier zum Antragsformular. Europa-Schecks können unter Berücksichtigung festgelegter Stichtage das ganze Jahr über beantragt werden. Die Europa-Schecks richten sich bspw. an außerschulische Bildungseinrichtungen, Kommunen und Vereine. Die Unterstützung der geförderten Projekte beträgt bis zu 25.000 Euro.