Corona Förderung

Die Bundes- und die Landesregierungen haben angesichts der Corona-Pandemie zahlreiche Unterstützungsmaßnahmen für diverse wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Bereiche ins Leben gerufen. Der Bund hat neben den Rettungs- und Zukunftspaketen Neustart Kultur I und II sowie den Überbrückungshilfen I-III und IV auch den Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen initiiert. Dieser ist in zwei Säulen aufgeteilt: eine Wirtschaftlichkeitshilfe und eine Ausfallabsicherung. Wichtig zu beachten ist, dass Veranstalter*innen in öffentlicher Trägerschaft ebenfalls antragsberechtigt sind - allerdings nur für die Wirtschaftlichkeitshilfe

 

 

Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen

Die Laufzeit des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen endete am 31.12.2022.

 

Theater in Bewegung – NeuStart Kultur

Das Förderprogramm Theater in Bewegung wird betreut von der INTHEGA e.V.

Der Bund stellte für das gesamte Jahr 2022 bis zu 12 Millionen Euro für Gastspielhäuser zur Verfügung. Wie in der ersten Förderrunde fungierte die INTHEGA auch in der Verlängerung des Programms als Projektträgerin. Die Antragstellung war bis 31.03.2022 möglich.

 

 

 

 

 

Junges Publikum – NeuStart Kultur

Für dieses Förderprogramm ist aktuell keine Antragstellung möglich. Ansprechpartner bei Fragen zum Junges Publikum - NeuStart Kultur ist die ASSITEJ.

 

 

 

 

 

Erhalt und Stärkung der Infrastruktur für Kultur in Deutschland – Live-Kulturveranstaltungen – Wort, Varieté und Kleinkunst – NeuStart Kultur

Antragsberechtigt sind Veranstalter*innen von Live-Kulturveranstaltungen oder Veranstaltungsreihen, die

  • dem Bereich Wort, Varieté und Kleinkunst zuzuordnen sind
  • eine überregionale Bedeutung haben
  • außerhalb der eigenen Spielstätte stattfinden

Die Antragsfrist endete am 27.06.2022.

 

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Auch die nordrhein-westfälische Landesregierung hat für eine Vielzahl von durch die Corona-Pandemie getroffene Bereiche Unterstützungsmaßnahmen installiert:

 

NRW-​Stärkungspaket „Kunst und Kultur" 

Die nordrhein-westfälische Landesregierung stellt für das Stärkungspaket Kunst und Kultur insgesamt 275 Millionen Euro zur Verfügung. Dieses umfasst neben dem Kulturstärkungsfonds für Kultureinrichtungen in Höhe von 80 Millionen Euro ein großangelegtes Stipendienprogramm für freischaffende Künstlerinnen und Künstler in Höhe von 195 Millionen Euro.

 

Erweiterung des Kulturstärkungsfonds

Die Landesregierung erweitert ihre Corona-Unterstützung für Kunst und Kultur. Über bereits vorhandene Mittel des Kulturstärkungsfonds und bereite Mittel der Stärkungsinitiative Kultur stehen insgesamt gut 12,6 Millionen Euro für Bausteine in verschiedenen Bereichen zur Verfügung, zum Beispiel:

  • Sonderprogramm #Gastspiel NRW 2022 (Antragsberechtigt sind u.a. Bespieltheater. Antragstellung ab sofort und fortlaufend für Gastspiele von Mai - Dezember 2022, jedoch bis spätestens 15.11.2022)
  • Wiederaufnahmeförderung 2022 (Auch für diesen Baustein sind neben Künstler*innen Spielorte antragsberechtigt. Antragsfrist war der 15.05.2022 - ggf. erfolgt eine Restmittelvergabe mit Frist zum 01.08.2022.)

 

„Extra-​Geld“ für Bildung

Mit der Maßnahme „Extra-​Geld“ erhalten die kommunalen Schulträger Budgets als fachbezogene Pauschalen mit dem Ziel, die Schulen vor Ort konkret darin zu unterstützen, pandemiebedingte Defizite auszugleichen. Mit diesen Geldern können Schulen auch Ausflüge ins Theater oder zu Workshops bezahlen.  „Extra-Geld“ ist Teil des „Aufholen nach Corona“-Pakets, in der pandemiebedingte Defizite bei Kindern und Jugendlichen ausgeglichen werden sollen. Für den Baustein „Extra-Geld“ stehen insgesamt 180 Millionen Euro zur Verfügung.

 

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Förderprogramm Zertifizierung von Lüftungsanlagen für soziokulturelle Zentren

Soziokultur NRW fördert mit Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen eines Sonderprogramms die Zertifizierung von raumlufttechnischen Anlagen. Das Sonderprogramm bietet Soziokulturellen Zentren die Möglichkeit, eine Analyse und Zertifizierung der vorhandenen RLT-Anlagen durchführen zu lassen. Die Kosten werden dabei vollständig durch das Programm übernommen, ein Eigenanteil ist nicht erforderlich. Eine Antragstellung ist seit dem 28.04.2022 fortlaufend möglich. Weitere Informationen finden Sie hier.

DTHG-Zertifikat zu Luftqualität in Theatern ab sofort kostenlos

"Betreiber von Kultureinrichtungen können seit heute [15.9.22] das DTHG-Zertifikat über die Luftqualität und Hygiene in ihren Räumlichkeiten kostenfrei beantragen. Die Antragsteller durchlaufen ein Zertifizierungsverfahren, in dessen Rahmen die Einhaltung bundesweit einheitlicher Hygiene- und Lüftungsmaßnahmen von einem Expertenteam überprüft wird. Mit dem Zertifikat wird bestätigt, dass die Hygienevorgaben eingehalten werden und das Risiko aerosolbasierter Infektionen, wie beispielsweise mit SARS-CoV-2, in den geprüften Räumen minimal ist. Die Erfahrungen mit dem Pilotprojekt der DTHG in Nordrhein-Westfalen zeigen auch, dass das Zertifizierungsverfahren in hohem Maße zur Sensibilisierung für erforderliche Lüftungszeiten geführt hat und dadurch ein Einsparpotential von bis zu 50% beim Strom- und Wärmeverbrauch eröffnet wird, ohne die notwendige Lufthygiene zu gefährden." (Pressemitteilung der DTHG vom 15.9.2022)

Kulturstaatsministerin Claudia Roth stellt neue Mittel für die Prüfung der Luftqualität in öffentlichen Räumen von Kultureinrichtungen zur Verfügung. Dank der Unterstützung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ist die DTHG-Zertifizierung für Theater, Opern- und Konzerthäuser sowie Kinos mit raumlufttechnischen (RLT-) Anlagen und sitzendem Publikum ab sofort kostenfrei möglich. Weitere Infos zu Zertifikat und Zertifizierungsverfahren finden Sie hier.

 

 

 

Weitere Informationen und Hinweise rund um Theater & Corona finden Sie auf unserer Corona-Hilfe-Seite.

(Wir aktualisieren die Übersicht fortlaufend. Dennoch erhebt diese Liste keinen Anspruch auf Vollständigkeit.)